Deutsche Anwaltskanzlei Siebelds

Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Italien

Die mittlerweile bereits wieder abgewählte Regierung Prodi, hat die von der Regierung Berlusconi seinerzeit abgeschaffte Erbschaftssteuer in Italien weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wieder eingeführt. Wir beraten Sie gern über die Einzelheiten !

Unsere Telefonnummern in Deutschland und Italien haben sich geändert. Sie erreichen uns jetzt telefonisch in Deutschland unter der Nummer 030/22 41 45 88 und in Italien unter 0039/045/9 81 81 83. Wir bitten um Beachtung.

Ihre Anwälte stellen sich vor:

Rechtsanwalt Hinrich B. Siebelds

- geboren am 07. 08. 1969

- Studium der Rechtswissenschaften in Passau, München, Hannover, Bologna, Modena und Berlin

- Rechtsanwalt seit 1997 in Berlin. Seit 2002 in Italien als Rechtsanwalt (Avv. stab.) zugelassen

- Vertrauensanwalt der italienischen Botschaft in Berlin, des Deutschen Geralkonsulats in Mailand und Neapel sowie der deutschen Botschaft in Rom

- Mitglied in der Deutsch-Italienischen Juristenvereinigung

- Privatpilot seit 1984

Rechtsanwältin Dorit A. Siebelds

- geboren am 08. 07. 1971

- Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Berlin

- Rechtsanwältin seit 2000. Seit 2004 in Italien als Rechtsanwältin (Avv. stab.) zugelassen



Sorglospaket für Immobilienkauf und -verkauf in Italien !

Wir bieten Ihnen auf Wunsch die vollständige Abwicklung Ihres Immobilienkaufs oder Immobilienverkaufs in Italien zum Festpreis. Eine Anreise nach Italien wird für Sie entbehrlich ! Wir übernehmen für Sie alle erforderlichen Schritte: von den Registereinsichten, der Beantragung der Steuernummern, über das Prüfen bzw. Gestalten des Vorvertrages bis hin zum Abschluß des Notarvertrages als Ihre Vertreter -und das zu fairen, vorher festgelegten Konditionen. Rufen Sie uns an !