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Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Italien

Die mittlerweile bereits wieder abgewählte Regierung Prodi, hat die von der Regierung Berlusconi seinerzeit abgeschaffte Erbschaftssteuer in Italien weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wieder eingeführt. Wir beraten Sie gern über die Einzelheiten !

Unsere Telefonnummern in Deutschland und Italien haben sich geändert. Sie erreichen uns jetzt telefonisch in Deutschland unter der Nummer 030/22 41 45 88 und in Italien unter 0039/045/9 81 81 83. Wir bitten um Beachtung.

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  • Italienisches Recht, insbesondere Immobilienrecht (Abwicklung von Immmobilenan- und –verkäufen), ital. Mietrecht und ital.Familienrecht,

  • Abwicklung von Verkehrsunfällen in Italien

  • Italienisches Handelsrecht (insb. Transportrecht und Gesellschaftsrecht, Gründungen von Gesellschaften in Italien)

  • Forderungsbeitreibung/Inkasso und Vollstreckung (insb. in Italien)

  • Erbrecht (insbesondere Abwicklung deutsch-italienischer Erbangelegenheiten)

  • Arzthaftungsrecht

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