Deutsche Anwaltskanzlei Siebelds
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Deutsche Anwaltskanzlei Siebelds> Zwangsvollstreckung in Italien

Wiedereinführung der Erbschaftssteuer in Italien

Die mittlerweile bereits wieder abgewählte Regierung Prodi, hat die von der Regierung Berlusconi seinerzeit abgeschaffte Erbschaftssteuer in Italien weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit wieder eingeführt. Wir beraten Sie gern über die Einzelheiten !

Unsere Telefon- und Faxnummern in Deutschland haben sich geändert. Sie erreichen uns jetzt telefonisch unter der Nummer 033200/284095 und per Fax unter 033200/284096. Wir bitten um Beachtung.

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Zwangsvollstreckung in Italien

Zwangsvollstreckung Ihrer Geldforderungen in Italien durch den Rechtsanwalt

Sofern Sie bereits über einen vollstreckbaren Titel wie z.B. einen Mahnbescheid, Urteil oder notarielle Urkunde verfügen, führen wir für Sie gern aufgrund unseres großen Netzes von Kooprationspartnern in ganz Italien die Zwangsvollstreckung gegen Ihre Schuldner durch. Wir legen dabei Wert auf Kostentransparenz durch klare, vorher festgelegte Honorarvereinbarungen. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gern telefonisch oder per e-mail. Wir schicken Ihnen dann umgehend ein unverbindliches Angebot zu.

Die Vollstreckungsabteilung der Rechtsanwaltskanzlei Siebelds ist branchenunabhängiges und innovatives Vollstreckungswesen und unterstützt die Mandanten in dem Bereich Vollstreckung, speziell in Italien.

 

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